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Kommunale Gesundheitsversorgung

dbb bedauert kurzfristige Streichung der Gesundheitskioske

Niedrigschwellige Versorgungsangebote schaffen es nicht in den Gesetzentwurf, dafür kommen bessere hausärztliche Versorgung und Betrugsprävention.

Politik & Positionen

„Wir hatten große Hoffnungen auf die von Bundesgesundheitsminister Lauterbach angekündigten sogenannten Gesundheitskioske gesetzt. Die Pilotprojekte waren ein großer Erfolg und die Streichung des Großprojektes aus dem Gesetzentwurf ist aus Sicht des dbb ein Fehler. Gerade in strukturschwachen Regionen fehlt es an allen Ecken und Enden an Beratung und niedrigschwelligen Versorgungsangeboten“, sagte dbb Chef Ulrich Silberbach am 30. April 2024. „An dieser Lücke wird auch die vorgesehene rechtliche Stärkung der Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) nur bedingt etwas ändern.“

Die gute Nachricht: Die Forderung des dbb nach einer Entbudgetierung der Hausärzte wurde im Gesetz aufgenommen. „Somit entfällt künftig das ‚Vertrösten auf das nächste Quartal‘, was auf jeden Fall im Sinne der Patientinnen und Patienten ist. Die vorgesehenen Anreize, sich für die hausarztzentrierte Versorgung zu entscheiden, können unnötige Facharztkonsultationen vermeiden und sparen in diesem Bereich Kosten und Kapazitäten“, erklärte Silberbach. Das Gesetz wird auch zahlreiche Verbesserungen zur Bekämpfung von Abrechnungsbetrug und Fehlerhalten im Gesundheitswesen enthalten. „Das war überfällig, denn der jährliche Schaden zulasten der Solidargemeinschaft geht in die Millionen und gehört entschieden bekämpft“, betonte der dbb Chef.

Silberbach weiter: „Der Bundesgesundheitsminister ist zu Recht über den Mangel an Hausärztinnen und Hausärzten besorgt, insbesondere mit Blick in die Zukunft. Ob die vorgesehenen Attraktivitätssteigerungen durch Entbudgetierung und Einführung einer Vorhaltepauschale ausreichen, um die Versorgung nachhaltig und bundesweit sicherzustellen, steht allerdings noch in den Sternen.“ Das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz soll neben der Krankenhausreform ebenfalls noch dieses Jahr in Kraft treten.

 

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